Rede zum Tierschutz

Veröffentlicht am 18.05.2017 in Reden/Artikel
Foto von Fernsehbild mit Ute Vogt am Rednerpult des Deutschen Bundestages

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust“ - das war das Motto meiner mündlichen Abiturprüfung, und, ehrlich gesagt, dieses Faust’sche Zitat kommt mir auch in den Sinn, wo ich jetzt am Redepult stehe. 

Ich bin sehr froh, dass wir es nach sehr langem Ringen und vollmundiger Ankündigung durch den Landwirtschaftsminister - ich glaube, schon vor fast zwei Jahren -, das Schlachten trächtiger Tiere endlich zu beenden, heute geschafft haben, einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. Ich bin auch froh, dass wir durch Regelungen zur Pelztierhaltung die Haltung von Pelztieren und insbesondere das Fortbestehen der heute noch existierenden Pelztierfarmen in Deutschland faktisch unmöglich machen. 

Das ist sicherlich ein Erfolg, über den wir froh sein können. 
Die zweite Seele in meiner Brust ist aber ziemlich traurig, wenn ich heute - das Ende dieser Legislaturperiode ist ja schon in Sichtweite - auf die Bilanz in Sachen Tierschutz schaue. Es ist richtig, Frau Staatssekretärin, dass Sie sich alle Mühe gegeben haben, alle möglichen Themen auf die Tagesordnung zu setzen. Es gab Kommissionen, Grünbuchprozesse, Gutachten und Studien. Leider gab es nur ganz wenige praktische Konsequenzen.

Wir haben das, ehrlich gesagt, zu Beginn dieser Legislaturperiode im Koalitionsvertrag gemeinsam anders vereinbart. Ich will ganz offen sagen: Es ist nicht unbedingt ein Verschulden der Kolleginnen und Kollegen im Parlament, mit denen wir an vielen Stellen weiter gehende Beschlüsse gefasst haben. Indes hat das Ministerium seine Aufgaben schlicht nicht erledigt. Es hat die Arbeit verschleppt.

Ich will Ihnen, um es transparenter zu machen, ein konkretes Beispiel nennen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, ein Zertifizierungssystem für Tierhaltungssysteme in der Landwirtschaft einzuführen. Wir als Parlamentarier haben uns geeinigt; diese Einigung haben wir in den allerersten Wochen unserer Regierungszeit herbeigeführt. Dort sitzt der Kollege Priesmeier, der sogar erzählen könnte, dass es die gleiche Einigung schon in der letzten Großen Koalition gegeben hat. Am Dienstag dieser Woche hat sich das Ministerium, vertreten durch Herrn Staatssekretär Bleser, erdreistet, uns zu sagen, dass es jetzt tatsächlich gelingen würde, diese Verordnung so weit auf Papier zu bringen, dass man sie im September zum ersten Mal vorstellen könne. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss sagen, dass ich mich für das, was uns das Ministerium da vorgeführt hat, fremdschäme.

Deshalb bin ich ein bisschen ratlos. Ich bin mir aber ganz sicher, dass wir dieses Thema auf jeden Fall auch zum Gegenstand von Wahlauseinandersetzungen machen müssen. Denn es kann nicht sein, dass wir Dinge vereinbaren, das Parlament sich einig ist und das Ministerium verbindlich vereinbarte Punkte nicht umsetzt bzw. verschleppt.
Wir haben im Jahr 2002 das Grundgesetz geändert. In Artikel 20a heißt es nun: 
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere ... 
Diese Grundgesetzänderung hat damals - auch mit Ihren Stimmen - eine Zweidrittelmehrheit erhalten. Ich glaube, dass auch der Kollege Schmidt damals schon im Deutschen Bundestag war. Ich finde es wirklich bestürzend, dass es uns bis heute nicht einmal im Ansatz gelungen ist, die notwendigen tierschutzrechtlichen Veränderungen herbeizuführen, die es gebraucht hätte, um diesen Grundsatz, den wir damals in der rot-grünen Regierungszeit im Grundgesetz verankert haben, weiter mit Leben zu erfüllen.
Ich bin zwar dankbar, dass der Gesetzentwurf überhaupt zustande gekommen ist. Ich muss Ihnen aber - das kann ich nicht verhehlen - leider sagen: Aus Tierschutzgründen brauchen wir dringend eine andere Bundesregierung.
 

 

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Rede im Plenarprotokoll nachlesen Protokoll des Deutschen Bundestages (PDF)

 

Homepage Ute Vogt ehem. MdB

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