Persönliche Erklärung

Veröffentlicht am 20.05.2021 in Aktuelles
Ute Vogt, Bild des Wahlplakates zur Bundestagswahl 2017

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Ute Vogt nach § 31 GO BT zum Abstimmungsverhalten am 19. Mai 2021 zum Tagesordnungspunkt 6b: 2./3. Lesung des von der Fraktion B90/Die Grünen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (BT-Drs. 19/19755) sowie 2./3. Lesung des von der FDP-Fraktion eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung (BT-Drs. 19/20048)

Mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtsregister einzutragenden Angaben und der Verbesserung der Situation intergeschlechtlicher Menschen hat die SPD-Bundestagsfraktion Ende 2018 erste Verbesserungen für intergeschlechtliche Menschen erreicht. Im März 2021 haben wir das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung verabschiedet und mit dem dort geregelten „OP-Verbot“ das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit gestärkt.

An diese beiden wichtigen Gesetze hätten wir gerne mit einer Reform des Transsexuellengesetzes angeknüpft und das Gesetz in seiner bestehenden Form abgeschafft. Die SPD setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, hier völlig neue Regelungen zu finden.

Grundlage für eine Reform müssen für uns die Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung sein. Eine Reform, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in den Mittelpunkt stellt, war mit unserem Koalitionspartner leider nicht zu machen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit der Bundesjustiz- und der Bundesfamilienministerin wiederholt Anläufe gestartet, um eine Reform zu erreichen, die diesen Namen auch verdient.

Trotz intensiver Bemühungen und unzähliger Verhandlungsrunden konnte weder mit der CDU noch mit der CSU ein auch nur annähernd tragbarer Kompromiss gefunden werden. Mehrere Entwürfe konnten aufgrund des Widerstands unseres Koalitionspartners noch nicht einmal als Vorlage ins Kabinett gebracht werden. Daher haben wir im April dieses Jahres entschieden, die Verhandlungen zur Reform des Transsexuellengesetzes zu beenden. Unser Ziel ist eine Reform im Sinne der Betroffenen und nicht eine Reform um jeden Preis.

Im Mittelpunkt unserer Kritik stand unter anderem die Ausgestaltung der Beratung der Betroffenen als Ersatz für die bislang vorgesehenen psychologischen Gutachten. Wir wollten eine analog zur Schwangerschaftskonfliktberatung ergebnisoffene Konsultation. Die Union wollte aber als Minimum eine Beratung, die durch die Einschaltung von Psychologen und Medizinerinnen immer noch einen pathologisierenden Charakter hat. Eine solche Beratung lehnen wir klar ab. Transsexualität ist keine Krankheit! Daher bedarf es aus unserer Sicht für die personenstandsrechtliche Änderung keines medizinpsychologisch geschulten Personals. Sonst würde die bisherige Diskriminierung fortgesetzt und die Unterstellung einer Krankheit würde zementiert, statt abgeschafft.

Eine selbstbestimmte und respektvolle Reform im Sinne der Betroffenen ist mit unserem Koalitionspartner nicht machbar. Die Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen enthalten wichtige Forderungen, die zum großen Teil auch in unseren Entwürfen stehen. Unser Gesetzentwurf und die beiden Entwürfe der Opposition sind eine gute Grundlage um dieses Thema - mit einer neuen Regierungsmehrheit jenseits von CDU und CSU - in der nächsten Legislaturperiode erneut anzugehen und zu einer Einigung im Sinne der Betroffenen zu kommen.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Das ist Grundlage jeder Koalition. Diese Tatsache wird von den Fraktionen der Opposition gerne dazu benutzt, um Fraktionen in einer Regierungskoalition vorzuführen. Dies kann im Bundestag, aber auch in den Landtagen beobachten werden. Auch dort stehen die Fraktionen, die in Regierungsverantwortung sind, regelmäßig vor dem gleichen Dilemma. Ich weiß, dies ist für die Bürgerinnen und Bürger nur sehr schwer nachvollziehbar, und auch uns Abgeordneten verlangt eine solche namentliche Abstimmung bei wichtigen Themen sehr viel ab. Zur Regierungsverantwortung gehört es aber eben auch, getroffene Vereinbarungen einzuhalten.

Ich werde daher keinem der beiden Gesetzentwürfe zustimmen. Dies ist angesichts des Leids der Betroffenen besonders schmerzlich. Schmerzlich ist es aber auch, dass die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit ihrer Forderung, Parlamentsmehrheiten gegen den Koalitionspartner zu nutzen, bewusst in Kauf nehmen, dass bei den Betroffenen entsprechende Hoffnungen geweckt werden.

Persönliche Erklärung als PDF-Dokument

 

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