Statement zum Staatsangehörigkeitsrecht

Veröffentlicht am 22.06.2021 in Aktuelles
Ute Vogt, Bild des Wahlplakates zur Bundestagswahl 2017

Kern des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, dass wir endlich Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung von NS-Unrecht gesetzlich festschreiben. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Betroffenen, zudem soll den Wiedergutmachungsregelungen auch das von den Betroffen geforderte symbolische Gewicht gegeben werden.

 

Das ist eine richtig gute und längst überfällige Regelung im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts, für die die SPD, insbesondere aber auch die Betroffenen und die Zivilgesellschaft lange gekämpft haben, sodass sich BMI und Union hier schließlich bewegen mussten. Es wäre ärgerlich, wenn dieser große Erfolg jetzt in der Debatte untergeht.

Bei unserem Änderungsantrag geht es darum klarzustellen, dass Menschen, die wegen einer antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder menschenverachtenden Tat verurteilt wurden, nicht eingebürgert werden – unabhängig von der Höhe der Strafe. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen gegen Hass und Hetze und Antisemitismus.

 

Für uns war wichtig, dass wir dabei zu einer praktikablen Lösung kommen. Dafür haben wir uns in den Verhandlungen mit der Union stark gemacht, das haben wir erreicht. Denn die ursprünglichen Forderung der Union, die für einen Einbürgerungsausschluss lediglich auf den unbestimmten Begriff der „antisemitisch motivierten Handlung“ abstellen wollte, war viel zu weitgehend, alles andere als handhabbar für die Einbürgerungsbehörden und hätte einer Gesinnungsprüfung Tür und Tor geöffnet. Das war mit uns nicht zu machen.

 

Wichtig ist auch: Nach Löschung der Verurteilung aus dem Bundeszentralregister darf diese der Einbürgerung nicht mehr entgegenstehen. Es gilt dann ein Verwertungsverbot. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist allerdings nur ein kleines Puzzlestück bei der Bekämpfung menschenfeindlicher Einstellungen. Hierfür braucht es einen umfassenden Gesamtansatz. Daher ist es mehr als scheinheilig, wenn sich die Union hier als überaus engagiert präsentiert, dann aber wichtige Gesetzesvorhaben in diesem Bereich, wie das Demokratiefördergesetz, mit aller Entschlossenheit blockiert.

 

Homepage Ute Vogt ehem. MdB

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