Luftverkehrskonzeption Baden-Württemberg, keine zweite Startbahn am Flughafen Stuttgart, keine Aufweichung des Nachtflug

Veröffentlicht am 04.01.1990 in Anträge

SPD-Kreisverband Esslingen: Antrag zum Landesparteitag am 21./22.9.2007

Luftverkehrskonzeption Baden-Württemberg, keine zweite Startbahn am Flughafen Stuttgart, keine Aufweichung des Nachtflugverbots

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD Baden-Württemberg erneuert ihre Forderung an die Landesregierung nach der Erarbeitung einer Luftverkehrskonzeption für Baden-Württemberg. Die Errichtung einer zweiten Startbahn am Landesflughafen Stuttgart lehnen wir ab. Die SPD Baden-Württemberg bekräftigt, dass es im Interesse der im Einzugsbereich von Flughäfen lebenden Menschen keine Aufweichungen des Nachtflugverbots geben darf.

Begründung:

Im vergangenen Jahr hat der Flughafen Stuttgart mit 10 Millionen Fluggästen eine Schallgrenze erreicht, die nicht allein die Menschen in der unmittelbaren Umgebung des Flughafens enorm belastet, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger in weiten Teilen der Region Stuttgart. Die Zahl der Flugbewegungen hat sich zwischen 1989 und 2006 auf 164.000 nahezu verdoppelt. Das Ziel der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG), jetzt eine zweite Startbahn durchzusetzen, steht den Interessen der Bevölkerung vom Schurwald über das Neckartal, die Filder bis weit in den Landkreis Böblingen hinein entgegen. Zahlreiche betroffene Gemeinden haben bereits parteiübergreifend ihre Ablehnung einer zweiten Startbahn durch entsprechende Beschlüsse deutlich gemacht.

Eine zweite Startbahn und die dafür notwendige Westerweiterung des Flughafens würde letztendlich auch eine Verdoppelung der heutigen Fluggastzahlen auf über 20 Millionen bedeuten. Mit einer enormen Steigerung der Lärmereignisse muss dann gerechnet werden. Gleichzeitig würden weitere fruchtbare, landwirtschaftlich genutzte Flächen endgültig verschwinden und versiegelt. Die gesundheitsgefährdende Luftverschmutzung würde weiter zunehmen. Auch angesichts der aktuellen Klimadebatte ist ein Umdenken dringend erforderlich. Im Verkehrsbereich zählt das Fliegen zu den größten Klimakillern. Für unsere Kinder und unsere Zukunft ist der Klimaschutz wichtiger als Billigflieger!

Mindestens an Messeöffnungstagen würde auch der Straßenverkehr zusammenbrechen, weil sich Flughafen- und Messeverkehr gegenseitig zum Erliegen bringen und keine ausreichenden Kapazitäten im schienengebundenen öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen.

Die Entscheidung über den Bau einer zweiten Start- und Landebahn am Flughafen Stuttgart ist eine politische Entscheidung. Deshalb muss sie politisch diskutiert werden und darf nicht hinter Gutachten über technische Machbarkeit oder wirtschaftliche Entwicklung des Flugverkehrs versteckt werden. Die Glaubwürdigkeit der Landespolitik steht auf dem Spiel. Wir fordern von der Landesregierung: Die Versprechen und Aussagen der Ministerpräsidenten vor den Wahlen - seit Lothar Späth über Erwin Teufel bis Günther Oettinger - müssen gelten: Es wird keinen weiteren Startbahnbau mehr geben. Die spätere Formulierung in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Günther Oettinger, dass eine zweite Startbahn „zum jetzigen Zeitpunkt" abgelehnt wird, ist nicht ausreichend.

Die Landesregierung bleibt aufgefordert, eine tragfähige Strategie für die künftige Entwicklung des Flugverkehrs zu entwickeln. Hierfür ist ein Luftverkehrskonzept für ganz Baden-Württemberg zu erstellen, das alle Flughäfen im Land und auch die Flughäfen in den unmittelbar angrenzenden Bereichen (Frankfurt, Zürich, Basel/Mulhouse), die mit der Schiene in kurzer Zeit erreichbar sind, berücksichtigt. Mit einem solchen Konzept kann eine Entlastung des Stuttgarter Flughafens zugunsten anderer Standorte im Land erreicht und der Bau einer zweiten Startbahn in Stuttgart überflüssig gemacht werden.

Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass die FSG plant, die ersten Flugzeuge bereits ab 5 Uhr morgens starten zu lassen. Jede Aufweichung des derzeit geltenden Nachtflugverbots zwischen 23 Uhr und 6 Uhr lehnen wir ab. Wer in der Umgebung der Startbahn wohnt, kann feststellen, dass auch heute schon mehr als genug Flugbewegungen aufgrund von Sondergenehmigungen nach 23 Uhr stattfinden! Der Schutz der Nachtruhe muss generell für die Anwohner an allen Flughafenstandorten im Land gewahrt werden.

 

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