Online spenden

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit vor Ort in Stuttgart mit einer Spende unterstützen. Dabei ist Ihre Spende zu 50% von der Steuer absetzbar. Als große Volkspartei bestreitet die SPD den größten Teil ihrer Aufwendungen aus den Beiträgen ihrer Mitglieder und aus den Spenden vieler Bürgerinnen und Bürger, die uns bei unserer politischen Arbeit unterstützen und damit ihr Vertrauen auch finanziell beweisen. Darauf sind wir stolz.

Wer die SPD in Stuttgart und damit eine gute Zukunft für unsere Stadt finanziell unterstützen möchte, kann sicher sein, dass wir mit dem uns anvertrauten Geld sinnvoll, verantwortlich und absolut gesetzmäßig umgehen. Für weitere Details siehe unten "Hinweise zum Thema Spenden".

Danke für Ihre bzw. Deine Unterstützung!

 

Spende per Überweisung

Bitte nutzen Sie dafür die folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: SPD-Kreisverband Stuttgart
Bank: BW-Bank
IBAN: DE76 6005 0101 0002 5023 55
BIC: SOLADEST600

Verwendungszweck: 1. Zeile "Spende SPD Stuttgart". Bitte in die folgenden Zeilen immer Vor- und Nachname sowie Anschrift als Nachweis für das Finanzamt und für die Zusendung unserer Spendenquittung nennen.

Wichtig: Nur mit Angabe der Adresse ist eine Zusendung der Spendenbescheinigung möglich!

Hinweise zum Thema Spenden

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar!

Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit folgenden Regelungen entgegen:

Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt.

Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34g EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 €, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 € (§ 34g EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 €, bzw. 3.300 € bei Eheleuten.

Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 € bzw. 3.300 € können nach § 10b Abs. 3 und 4 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 € bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 €. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". Juristische Personen, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen  dem Präsidenten des Deutschen Bundestages (gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 Parteiengesetz) gemeldet werden , der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Stand: Mai 2014 (aber immer noch aktuell), Überarbeitung 2024.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: info@spd-stuttgart.de

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