AfA: Anhebung der Regelaltersgrenze nicht sachgerecht!

Veröffentlicht am 27.07.2009 in Arbeitsgemeinschaften

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD, Ottmar Schreiner, MdB erklärt anlässlich der anhaltend schlechten Lage auf dem Arbeitsmarkt für ältere Beschäftigte:

In der gegenwärtigen Wirtschaftskrise zeigt sich die ganz besondere Abhängigkeit der Beschäftigungsquote der über 55-jährigen von der Konjunktur. Das bedeutet aber auch, dass dieser Indikator in wirtschaftlich guten Zeiten eben nicht „gute und sichere“ Arbeitsverhältnisse der Älteren widerspiegelt. Ältere Beschäftigte sind in konjunkturellen Flauten fortgesetzt in stärkerem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen: Die Arbeitslosigkeit der 55- bis 65-jährigen ist in diesem Jahr im Vorjahresvergleich um etwa 18 Prozent angestiegen; der Anstieg für die gesamte Arbeitslosenzahl fiel in diesem Zeitraum mit etwa 5 Prozent deutlich geringer aus. Eine Anhebung der Regelaltergrenze von einheitlich 65 auf 67 Jahren führt daher angesichts der höheren Krisenanfälligkeit der Arbeitsmarktsituation Älterer im Trend faktisch zu einer stärkeren Rentenkürzung und erhöht damit zusätzlich den Druck auf steigende Altersarmut.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in schwer belastenden Berufen sind davon in besonderem Maße betroffen. So liegt z.B. im Bausektor das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei gerade einmal 58 Jahren. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist dann mit Rentenabschlägen in Höhe von jährlich 3,6 Prozent verbunden. Für den Bauarbeiter bedeutet das ein Rentenabschlag von 14,4 Prozent!

Wir dürfen uns nicht auf die Scheindebatte zur demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft, die eine Anhebung der Regelaltersgrenze unausweichlich mache, fokussieren. Die AfA fordert stattdessen eine gut angelegte Politik für die Humanisierung der Arbeitswelt und für die soziale Sicherheit im Alter.
Deutschland steht nach wie vor im internationalen Kontext im Bereich der Weiterbildung und Qualifizierung schlecht da und ein immer größerer Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird hierzulande zukünftig überproportional von Altersarmut betroffen sein. Erst wenn wir die Grundlagen für alternsgerechte Arbeitsbedingungen und armutsfeste sowie gleitende Übergänge in die Rente erreicht haben, bietet sich Raum für eine gesellschaftlich legitimierte Anhebung der Regelaltersgrenze.

Wir halten die Anhebung der Regelaltersgrenze daher für nicht sachgerecht. Mit der im Gesetz verankerten Überprüfungsklausel zur Entwicklung der Beschäftigung Älterer wurde die Verlängerung der Lebensarbeitszeit unter Vorbehalt gestellt. Unter den gegebenen Umständen ist die Rente mit 67 nicht umzusetzen!

 

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