AfA: Datensammelwut muss eingebremst werden

Veröffentlicht am 26.08.2010 in Arbeitsgemeinschaften

“Wir begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Arbeitnehmer-Datenschutz, wenngleich die Regelungen in einigen Punkten noch unzureichend sind und nachgebessert werden müssen“. So reagierte die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD des Stauferkreises Göppingen auf den jüngsten Berliner Kabinettsbeschluss.

Die Regierung reagiere damit auf den bereits im Dezember letzten Jahres von der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf. „Die Skandale bei mehreren Großunternehmen machen deutlich, dass es notwendig ist, den Datenschutz für die Beschäftigten eindeutiger und stringenter zu regeln“, erklärte der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner, Süßen.

Die AfA im Kreis begrüßt die Zielsetzung, mehr Rechtssicherheit und Klarheit sowie Transparenz herzustellen. Dies müsse vor allem für die Videoüberwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und in Aufenthalts- und Sozialräumen gelten. „Die Überwachung des E-Mail-Verkehrs und die Kontrolle der Internetnutzung bedarf ebenfalls einer vernünftigen Regelung“, erklärte Grüner.

Nach Auffassung der SPD-Arbeitnehmerorganisation bedarf es ferner Regelungen bezüglich vermeintlich freiwilliger Einwilligungen bei der Erhebung und Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten. „Dies gilt insbesondere im Bereich von Gesundheitsinformationen“, betonte Grüner.

Nach dem Gesetzentwurf, so die AfA, soll es nicht mehr erlaubt sein, Beschäftigte heimlich per Video zu überwachen, Persönlichkeitsprofile von ihnen zu erstellen oder private Telefongespräche mitzuhören. „Heimliche Überwachungen durch den Arbeit-geber müssen konsequent bestraft werden“, forderte der Sozialdemokrat. Das Gebot der Datenvermeidung und –minimierung müsse in den Vordergrund gerückt werden. „Wir brauchen auch wirksame Sanktionsmöglichkeiten, wenn Arbeitgeber gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen“, heißt es in einer AfA-Pressemitteilung.

„Leider bleibt der Gesetzentwurf aber in einigen Punkten hinter dem geltenden Recht zurück“, reklamiert der AfA-Kreisvorsitzende. „Die Botschaft, die durch die Datenschutzskandale vermittelt worden sei, nämlich dass Beschäftigte seitens des Arbeitgebers größtes Misstrauen verdienen, werde durch den Regierungsentwurf nicht ausgeräumt. Die AfA vermisst eindeutige Schutzregelungen im Hinblick auf die Kor-ruptionsbekämpfung, wenn Beschäftigte Skandale in ihrem Betrieb öffentlich machen wollten.

„Die Sicherung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Beschäftigten muss entsprechenden Vorrang bekommen und das Recht der Arbeitgeber zur Nutzung von Beschäftigtendaten gezielt eingeschränkt werden“, sagte Grüner

 

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