Auswirkungen der geplanten Verwaltungsvorschrift Schulsozialarbeit auf die Stadt Stuttgart

Veröffentlicht am 21.07.2025 in Anträge

Schulsozialarbeit ist ein zentrales Element moderner Bildungspolitik. Sie stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung, begleitet sie in Krisen und unterstützt Schulen in ihrer sozialen Verantwortung. Stuttgart hat den Ausbau der Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren entschlossen vorangetrieben – mit eigenen Haushaltsmitteln, in enger Zusammenarbeit mit Trägern und Schulen. Die Schulsozialarbeit ist damit fester Bestandteil der Schullandschaft in unserer Stadt. Der aktuelle Entwurf der VwV Schulsozialarbeit aus dem baden-württembergischen Sozialministerium stellt dieses Engagement infrage.

Zwar bekräftigt der Entwurf die Bedeutung von Schulsozialarbeit, doch die konkreten Förderbedingungen setzen völlig falsche Signale: Die Landesförderung soll für die Schulträger künftig pauschal 10.020 € pro Schule und Schuljahr betragen – verbunden mit einer Deckelung auf durchschnittlich maximal 0,6 Vollzeitstellen pro Schule des Schulträgers. Für bestehende Stellen sind im Schnitt nur noch 16.700 € pro Vollzeitstelle vorgesehen. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand für die Antragstellung und Mittelverwendung deutlich erhöht, ohne die notwendige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu schaffen, die auch der unsichere Bestandsschutz nicht ausgleichen kann.

Diese Regelungen bestrafen faktisch jene Kommunen, die – wie Stuttgart – frühzeitig und konsequent in Schulsozialarbeit investiert haben. Die Landesregierung lagert Verantwortung auf die Kommunen aus, senkt ihren eigenen Anteil weiter und erschwert gleichzeitig die Bedingungen. Eine echte Partnerschaft zwischen Land und Kommunen sieht anders aus. Stuttgart als Stadt mit einem dichten Netz an Schulsozialarbeit wäre hiervon in besonderem Maße betroffen und finanziell benachteiligt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die geplante Neuregelung der Schulsozialarbeitsförderung in Bezug auf die Höhe der Landesförderung und die Auswirkungen auf kommunale Planungssicherheit?
  2. Welche konkreten finanziellen Auswirkungen hätte der Entwurf auf den städtischen Haushalt – insbesondere im Vergleich zur bisherigen Förderung und zum aktuellen Ausbaustand?
  3. Wie viele der bestehenden Schulsozialarbeitsstellen in Stuttgart wären von der neuen Fördergrenze (0,6 VK pro Schule) betroffen?
  4. Reicht der vorgesehene „Bestandsschutz“ aus Sicht der Stadtverwaltung aus, um das bestehende Niveau in Stuttgart zu sichern? Wie bewertet die Stadt dessen rechtliche und praktische Verlässlichkeit?
  5. Welche Schritte hat die Stadtverwaltung unternommen oder plant sie, um die Interessen Stuttgarts gegenüber dem Land zu vertreten – z. B. über den Städtetag, gegenüber dem Sozialministerium oder dem Landtag?

 

Gez.

Jasmin Meergans (Fraktionsvorsitzende), Dr. Maria Hackl, Clara Streicher

 

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