Bundesteilhabegesetz wird konkret

Veröffentlicht am 04.12.2019 in Standpunkte

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner letzten Sitzung weitreichende Entscheidungen getroffen, die für Menschen mit Behinderung sehr wichtig sind. Einstimmig hat der Fachausschuss die Vorbereitung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die Bildung einer neuen Abteilung „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ beim Sozialamt für gutgeheißen.

Gleichermaßen hat der Sozialausschuss der Einrichtung von zusätzlich 20 Stellen in der Verwaltung zugestimmt; diese müssen allerdings noch von der Vollversammlung des Gemeinderates im Rahmen der Haushaltsberatungen final beschlossen werden.

Die SPD-Fraktion freut sich sehr über die bisher getroffenen Beschlüsse, weil mit dem Bundesteilhabegesetz Menschen mit Behinderung weit mehr Teilhabe ermöglicht werden soll als dies bisher der Fall war. In einem umfassenden Bedarfsermittlungsverfahren wird personenzentriert der individuelle Unterstützungsbedarf geklärt, den ein Mensch mit Behinderung hat. Im zukünftigen Fallmanagement wird die erforderliche Sachbearbeitung integriert sein, was gut qualifiziertes Personal erfordert.

Die Stadt Stuttgart wäre bereit, sogar auf eigene Kosten die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit Behinderung mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zum 1.1.2020 nicht alleine gelassen werden.

Leider kommt das Land Baden-Württemberg seiner Verpflichtung in dieser Umsetzung nicht nach.

Das Land hat letztes Jahr den Städten und Kommunen die Verantwortung für die Eingliederungshilfe übertragen, doch es war bisher nicht bereit, die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen sehr, dass das Land noch zur Einsicht kommt, denn es sind die Menschen mit Behinderung, die landesweit davon am stärksten betroffen wären.

 

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