Kräfte bündeln gegen COVID19

Veröffentlicht am 25.03.2020 in Aktuelles
Ein Stapel Zeitungen

Im Parlament wurden heute einige unabdingbare Gesetzesänderungen für unsere aktuelle Lage beschlossen. Dazu gehört der Schutzschirm für Krankenhäuser, Ärzte und Pflege und insbesondere unsere Sicherungen für soziale Einrichtung, denn sie alle sorgen mehr denn je für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Gesundheit. Aber auch unser Gesetz zum Schutz der Bevölkerung gibt uns in der Krisenzeit die nötige Grundlage, um die Bürgerinnen und Bürger angemessen zu schützen. Im Folgenden sei kurz auf die einzelnen Änderungen eingegangen:

 

Unser Schutzschirm für Krankenhäuser, Ärzte und Pflege:

Der Bundestag hat heute den Schutzschirm für Krankenhäuser, Ärzte und Pflege beschlossen. Sie tragen die Hauptlast in der Krise und können sich darauf verlassen, dass der Schutzschirm sie durch die Krise trägt.

Mit dem heute im Eilverfahren verabschiedeten Gesetz sorgen wir dafür, dass den Krankenhäusern zusätzliche Mittel für die Beschaffung von Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem erhalten sie für jedes zusätzliche Intensivbett mit Beatmungsgerät 50.000 Euro. Krankenhäuser, die Operationen verschieben, um Betten für Corona-Fälle frei zu machen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Damit die Krankenhäuser alles tun können, um die Pflegekräfte bei der Behandlung von Infektionsfällen zu unterstützen und zu entlasten, bekommen sie ebenfalls zusätzliche Mittel.

Auch Rehabilitationskliniken können in der Krise bei der Versorgung von Coronafällen mithelfen und erhalten die notwendige Unterstützung. Für leerstehende Betten bekommen sie einen Ausgleich.

Insgesamt rechnen wir mit rund 10 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln und Entlastungen für die Krankenhäuser.

Ärzten und Psychotherapeuten werden drohende Einnahmeausfälle erstattet, wenn ihre Patientenzahlen zurückgehen.

Die Pflegekräfte entlasten wir von Begutachtungen, Qualitätsprüfungen und Beratungseinsätzen, um die Infektionsgefahr zu verringern. Pflegeeinrichtungen geben wir die Sicherheit, durch die Epidemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.

Wir werden genau verfolgen, wie sich die Gesetze auswirken und werden bei Bedarf mit weiteren Maßnahmen nachsteuern. Heute gilt es, herzlichen Dank zu sagen an all die Beschäftigten, die durch ihren unermüdlichen Einsatz unsere Versorgung aufrechterhalten.

 

Unsere Unterstützung für den Erhalt sozialer Einrichtungen:

Auch in der aktuellen Krise müssen wir wichtige soziale Einrichtungen erhalten. Der Bundestag hat heute eine wichtige gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Finanzierung dieser Einrichtungen sichert.

Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister können ihre wichtige Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun: Sprachkurse fallen aus, Weiterbildungen finden nicht statt, Kindergärten, Beratungsstellen oder Jugendclubs bleiben zu. Diese wichtige soziale Infrastruktur in unserem Land wollen wir erhalten. Das setzen wir um mit einem Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand für die sozialen Dienstleister und Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen erbringen. Dieser Sicherstellungsauftrag gilt befristet. Voraussetzung für diese Unterstützungsleistung ist, dass die sozialen Dienstleister und Einrichtungen bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie mithelfen. In einem geeigneten und zumutbaren Umfang sollen sie Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen.

Damit gibt es jetzt eine gesetzliche Grundlage, die es den Leistungsträgern ermöglicht, ihre Zahlungen an die sozialen Dienstleister fortzusetzen. Gleichzeitig können derzeit nicht benötigte Kapazitäten der sozialen Träger und Einrichtungen vor Ort dazu genutzt werden, beispielsweise in der Pflege zu unterstützen, bei Einkäufen zu helfen, bei Arztbesuchen zu begleiten, in Alltagsfragen zu beraten oder auch in Bereichen der Logistik für die Lebensmittelbranche oder in der Landwirtschaft zu helfen.

 

Unser Gesetz zum Schutz der Bevölkerung:

Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite schaffen wir die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Bundesregierung mehr Verantwortung bei der Bewältigung dieses so schwerwiegenden, grenz- und bundesländerüberschreitenden Infektionsgeschehens übernehmen kann. Damit tritt in dieser außergewöhnlichen Situation die Bundesregierung mit eigenen Kompetenzen an die Seite der Bundesländer. Wir bündeln die Kräfte gegen COVID19.

Der Deutsche Bundestag hat mit dem heutigen Beschluss eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Dadurch erhält das Bundesgesundheitsministerium eigene Kompetenzen zur unmittelbaren Anordnung von Maßnahmen und zum Erlass von Rechtsverordnungen. Alle Maßnahmen dienen dazu, die bundesländerübergreifende Verbreitung des Coronavirus COVID 19 weiter einzudämmen und zu verlangsamen. Außerdem können die Folgen der Epidemie gemindert werden. Das gilt sowohl für die Versorgung mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukten, insbesondere Schutzausrüstung und Labordiagnostik, als auch für die medizinische und pflegerische Versorgung.

Die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz sind bis zum 31. März 2021 befristet. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Bundestag auf der Grundlage des Berichtes, zu dem das Bundesgesundheitsministerium verpflichtet ist, beraten, ob sich die Regelungen bewährt haben, und entscheiden, welche Regelungen darüber hinaus oder stattdessen notwendig sind.

Das Infektionsschutzgesetz erhält eine Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Betroffene Eltern haben danach einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, weil die Kita oder die Schule geschlossen wurde und keine Betreuungsmöglichkeit verfügbar ist. Möglich ist eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls (höchstens 2.016 Euro). Zuständig ist das jeweilige Bundesland.

Wir werden genau verfolgen, wie sich die Maßnahmen auswirken und werden bei Bedarf auch nachsteuern. Heute gilt es, herzlichen Dank zu sagen an all die Beschäftigten, die durch ihren unermüdlichen Einsatz unsere Versorgung aufrechterhalten.

 

Homepage Ute Vogt ehem. MdB

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