Mieten: Kappungsgrenze schützt Bestandsmieterinnen und -mieter

Veröffentlicht am 04.03.2015 in Pressemitteilungen

Ein Baumhaus reicht nur im Sommer aus

Nachdem die Landesregierung auf ihrer gestrigen Kabinettssitzung eine Rechtsverordnung zur Absenkung der sogenannten Kappungsgrenze für die öffentliche Anhörung freigegeben hat, weist der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Körner darauf hin, dass damit Mieterhöhungen in Stuttgart in Zukunft stärker eingeschränkt werden.

Innerhalb von drei Jahren sind dann nicht mehr 20 Prozent Mieterhöhungen zulässig, sondern nur noch 15 Prozent. „Mit diesem Instrument sollen Bestandsmieterinnen und -mieter besser vor unangemessen hohen Mietsteigerungen geschützt werden“, so der Sozialdemokrat.

Körner weiter: „Das sozialdemokratisch geführte Wirtschaftsministerium schafft jetzt die Voraussetzungen für einen besseren Mieterschutz in Stuttgart. Gut dass diese Art der Mietpreisbremse für Bestandsmieten jetzt kommt. Das ist bei uns besonders wichtig, damit Wohnen bezahlbar bleibt.“

Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, nach der die Länder ermächtigt werden, gegen überbordende Mieterhöhungen in bestimmten vom Wohnungsmangel besonders betroffenen Gemeinden mit einer Rechtsverordnung vorzugehen.

So kann die Landesregierung festlegen, dass die Bestandsmieten in diesen Gemeinden innerhalb von drei Jahren nicht mehr um bis zu 20 Prozent, sondern nur noch um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen – maximal jedoch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

In den vergangenen Wochen hat die Landesregierung mit Hilfe des Statistischen Landesamts festgestellt, in welchen Gemeinden Baden-Württembergs die vom Bundesgesetz vorgegebenen Voraussetzungen für diese reduzierte Kappungsgrenze vorliegen.

Das Bundesgesetz schreibt vor, dass die reduzierte Kappungsgrenze nur dort vorgeschrieben werden darf, wo eine besondere Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gegeben ist.

Diese Voraussetzungen sind in Stuttgart erfüllt. Denn in Stuttgart liegt der sogenannte Wohnungsversorgungsgrad unter 100 Prozent. Hinzu kommt, dass die Mieten überdurchschnittlich hoch ausfallen und ein besonders hoher Anteil des hiesigen Nettoeinkommens für die Miete aufzuwenden ist.

Nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss soll nun die Stadt Stuttgart innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen. Nach der Auswertung der Stellungnahmen beschließt das Kabinett erneut. Die Rechtsverordnung soll noch im zweiten Quartal 2015 in Kraft treten.

Im Laufe des Jahres rechnet die Landesregierung auch mit einem Beschluss des Deutschen Bundestags zur sogenannten Mietpreisbremse, die Neuvermietungsmieten nach oben begrenzen soll. Diese sollen in Zukunft ebenfalls nach oben begrenzt werden, nämlich auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Auch in diesem Fall muss die Landesregierung dann per Rechtsverordnung feststellen, wo diese Mietpreisbremse zur Anwendung kommen darf und wo nicht.

 

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