SPD und PULS: die Test-Strategie für Kita-Kinder in Stuttgart muss abgesichert werden

Veröffentlicht am 26.03.2021 in Pressemitteilungen

Die Landeshauptstadt Stuttgart plant, dass Kinder, die eine Kita besuchen, zweimal in der Woche auf das Coronavirus getestet werden. Unklar ist, ob das Land oder die Stadt dafür zuständig ist und damit für die Umsetzung aufkommt. Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rathaus will gemeinsam mit PULS sicherstellen, dass diese Teststrategie umgesetzt wird und nicht an den Kosten scheitert.

Daher fragen sie die Verwaltung, ob die Versorgung mit hinreichend vielen Tests für die Kita-Kinder gesichert sei. Die Fraktionen wollen auch wissen, wie viele Mittel die Stadt dafür aufwenden müsste, sofern das Land die Kita-Kinder nicht in seine Test-Strategie aufnehmen sollte.

Der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Stefan Ehehalt, berichtete in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am letzten Montag, dass noch am gleichen Abend eine Abstimmung mit den Stuttgarter Kita-Trägern anberaumt sei, um eine gemeinsame Teststrategie für die Kita-Kinder so rasch wie möglich umzusetzen. Es sei geplant, dass Kita- Kinder zweimal pro Woche die Möglichkeit eines Tests bekommen sollten. Dies sei angesichts der steigenden Inzidenzen in dieser Altersgruppe erforderlich, um so die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Unklar war zu diesem Zeitpunkt, wer die Tests besorgen wird bzw. besorgen muss und welche Art von Test zum Einsatz kommen wird. Diese Unklarheit, ob nun das Land oder die Stadt dafür zuständig ist, hält noch immer an. Dr. Maria Hackl, die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt, dass in der laufenden umfassenden städtischen Teststrategie auch Kita-Kinder die Möglichkeit bekommen sollten, getestet zu werden: „Die Kita-Kinder und ihre Familien brauchen diesen Schutz und wir sollten ihnen diesen ermöglichen“. Deborah Köngeter von PULS ergänzt: „Aufgrund der hohen Inzidenzwerte bei den unter 6-Jährigen muss jetzt schnell gehandelt werden.“ Die beiden Fraktionen appellieren zudem an den OB, umgehend eine Sondersitzung des Gemeinderates einzuberufen, sofern für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ein Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt werden müsste.

 

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