Statement zum Staatsangehörigkeitsrecht

Veröffentlicht am 18.06.2021 in Politik
Ute Vogt, Bild des Wahlplakates zur Bundestagswahl 2017

Auch heute schon hält das Staatsangehörigkeitsgesetz viele Regelungen bereit, nach denen Antisemitinnen und Antisemiten nicht eingebürgert werden können. Wir stellen nun ganz ausdrücklich klar, dass bei einer Verurteilung zu einer Straftat, die aus menschenverachtenden Motiven begangen wurde – seien es rassistische, fremdenfeindliche oder antisemitische Beweggründe –, die Einbürgerung unabhängig von der Höhe der Strafe ausgeschlossen ist.

Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen gegen Hass und Hetze und Antisemitismus. Ich betone aber nochmal: Das Staatsangehörigkeitsrecht eignet sich nur bedingt zur Bekämpfung menschenfeindlicher Einstellungen. Hierfür braucht es einen umfassenden Gesamtansatz. Daher ist es mehr als scheinheilig, wenn sich die Union hier als überaus engagiert präsentiert, dann aber wichtige Gesetzesvorhaben in diesem Bereich, wie das Demokratiefördergesetz, mit aller Entschlossenheit blockiert.

 

Homepage Ute Vogt ehem. MdB

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