Wer entscheidet, was „Jugendangelegenheiten“ sind?

Veröffentlicht am 05.10.2022 in Standpunkte

In der vergangenen Woche wurde im Gemeinderat eine Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung in Stuttgart beschlossen. Dadurch wird der Arbeitskreis Stuttgarter Jugendrat nicht nur endlich in einen echten Jugendgemeinderat umbenannt. Er erhält auch mehr Rechte sich einzubringen.

Durch die Möglichkeit der Einrichtung von Jugendräten mit verringerter Sitzzahl, wird es künftig in noch mehr Stadtbezirken eine Jugendratswahl geben können. Durch Kooptation können Jugendliche während der laufenden Amtszeit neu dazustoßen und mitarbeiten. Diese Flexibilität trägt der Lebenssituation von Jugendlichen Rechnung, die sich oftmals viel schneller ändert als die Amtszeit als Jugendratsmitglied lang ist. Die Jugendräte in den Bezirken werden durch zwei beratende Mitglieder im örtlichen Bezirksbeirat gestärkt.
Darüber hinaus erhält der Jugendgemeinderat künftig ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht zu Jugendangelegenheiten in den gemeinderätlichen Gremien. Doch was sind „Jugendangelegenheiten“? Die meisten Entscheidungen des Gemeinderats betreffen Jugendliche unmittelbar oder deren Zukunft. Man denke nur an den Klimaschutz. Unseres Erachtens sollten die Jugendlichen selbst entscheiden können, welche Angelegenheiten ihre sind. Daher haben wir ein generelles Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht für den Jugendrat beantragt. Dies ist aufgrund der Gemeindeordnung zwar leider nicht möglich, erreicht haben wir aber den politischen Auftrag, dass die Stadt Stuttgart sich nun an das Land wenden wird, um die Gemeindeordnung entsprechend zu ändern. Bis dahin werden wir uns dafür einsetzen, dass der Jugendrat sich aktiv in die Arbeit der gemeinderätlichen Gremien einmischen kann und entsprechend hinzugezogen wird, wenn er etwas beitragen möchte.

 

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