Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ist mit Änderung des Bundeswahlgesetzes am 14. März 2024 in Kraft getreten.
Die Notwendigkeit der Umverteilung von Wahlkreisen zwischen den Ländern sowie der Neuabgrenzung einzelner Wahlkreise resultiert unter anderem aus der gesetzlichen Regelung des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2, 3 und 5 BWG. Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen und soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Maßgeblich hierfür ist die Zahl der deutschen Bevölkerung unabhängig von ihrem Alter. Bei der Einteilung sollen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden.
Für Stuttgart ergaben sich bei der Novelierung der Wahlkreise keine Änderungen. Stuttgart behält für die Bundestagswahl seine zwei Wahlkreise 258 für Stuttgart I und 259 für Stuttgart II.
Quelle (u.a.) : Bundeswahlleiterin - Bundestagswahl 2025
Die mehrfarbige „Karte der Wahlkreise für die Bundestagswahl 2025“ (PDF) stellt die zur kommenden 21. Bundestagswahl gültige Wahlkreiseinteilung dar. Sie enthält die Nummern und Grenzen sämtlicher Wahlkreise in Deutschland mit ihrer Zusammensetzung aus Kreisen und kreisfreien Städten. Außerdem zeigt sie die Wahlkreiseinteilung derjenigen Großstädte, die in mehrere Wahlkreise aufgeteilt sind.
Quelle: Bundeswahlleiterin - Bundestagswahl 2025
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