Regionalplanfortschreibung in der Region Stuttgart

Veröffentlicht am 02.10.2008 in Pressemitteilungen

Bis Juli lief die Anhörung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Regionalplanfortschreibung. Die SPD-Regionalfraktion hat seinerzeit dem Entwurf zugestimmt, um eine Beteiligung zu ermöglichen, obwohl zu verschiedenen Punkten noch Diskussionsbedarf besteht. Die Fortschreibung des Regionalplans steht zum ersten Mal vor der Herausforderung einer weitgehend stagnierenden Bevölkerungsentwicklung. Wir haben durchgesetzt, dass die Region als wirtschaftlicher Motor des Landes mit vielen guten Jobs weiter mit einem gewissen Zuwachs rechnet – auch um auf Unwägbarkeiten der Zukunft reagieren zu können. Dennoch ist ein wichtiger Grundsatz vorhandene Infrastrukturen zu nutzen, bevor neue gebaut werden. Das führt automatisch zur Maxime „Innen- vor Außenentwicklung".

Gleichzeitig darf die Entwicklung in den einzelnen Kommunen nicht erstickt werden. Jede Kommune soll ihre eigene Entwicklungsperspektive entwerfen können. Wir halten nichts davon, alle über einen Kamm zu scheren. Insbesondere an den Rändern der Region muss sich die Region Stuttgart der wachsenden Konkurrenz von außen stellen. Leider ist die Landesregierung nicht bereit, für alle Regionen verbindliche Standards zur Ermittlung z.B. der Wohnbauflächen in den Landesentwicklungsplan aufzunehmen.

Grundsätzlich soll die Zuwanderung in die Region Stuttgart an den Siedlungsachsen (entlang der S-Bahnlinien) erfolgen, um den Verkehr zu reduzieren, indem mehr Menschen mit dem ÖPNV mobil sein können. Darüber hinaus hat jede Kommune ein Recht auf ihre sogenannte Eigenentwicklung, d.h. die natürliche Bevölkerungsentwicklung - im Planentwurf derzeit mit 1% Zuwachs der Wohneinheiten pro 5 Jahre berücksichtigt. Wir wissen jedoch, dass damit die wenigsten Kommunen auskommen. So können die meisten Kommunen die vom Statistischen Landesamt prognostizierte natürliche Bevölkerungsentwicklung bis 2020 mit dem zugestandenen Wohnungszuwachs nicht abdecken, denn die Zahl der Single-Haushalte wird angesichts des demografischen Wandels weiter zunehmen. Wir befürchten dadurch eine künstliche Wohnraumverknappung und in der Folge einen weiteren Anstieg der Mietkosten und Bodenpreise. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der Wohnbaubedarf speziell für die Eigenentwicklung angemessen im Regionalplan berücksichtigt wird.

Während Schwarz/Grün nur die baulichen Daumenschrauben im Blick haben und die Freien Wähler das (ruinöse) freie Spiel der Kräfte proklamieren, wollen wir mehr Wohnungen auf der gleichen Fläche. Dazu müssen zum einen die Dichtewerte (Einwohner pro Hektar) angehoben werden. Zum anderen wollen wir verbindliche Vorgaben zur Anrechnung der Baulücken (sofort bebaubare Grundstücke) und der Baureserven.

Nach dem neuen Planungsrecht wurden alle bisher als „schutzbedürftige Bereiche" ausgewiesene Flächen in den Grünzügen als Vorranggebiete zusammengefasst, d.h. sie können nicht weg gewogen werden. Die Ausweisung mittels Grünzügen hat den Vorteil, dass die drei großen Freiraumnutzungen Natur, Landwirtschaft, Naherholung gleichberechtigt nebeneinander stehen. Leider sind Ausnahmeregelungen für eine Bebauung zu eng gefasst, so dass zu befürchten steht, dass für jeden neuen Sportplatz, Aussiedlerhof, Biomasse- und Wasserkraftanlage oder auch Ortsumfahrung ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten ist. Wir sind als SPD-Fraktion für den Freiraumschutz. Wir lehnen jedoch zu enge Festsetzungen, die den Praxistest nicht überstehen und den räumlichen Spielraum der Kommunen unnötig einschränken ab.

Die Verwaltung bereitet derzeit die Stellungnahmen auf. Es ist geplant, ab Dezember die Erörterungsrunden zu starten. Der Satzungsbeschluss soll in der Regionalversammlung im Frühsommer 2009 gefasst werden.

Andrea Schwarz
Planungspolitische Sprecherin der SPD-Regionalfraktion

Kontakt: andrea.schwarz@region-stuttgart.org

(aus: DEMO, Zeitschrift für Kommunalpolitik)

 

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