Endlich Klarheit im Fernwärmestreit mit der EnBW

Veröffentlicht am 11.12.2023 in Standpunkte

Es kommt Bewegung in Sachen klimaneutrale Fernwärme! Seit Anfang Dezember liegt nun ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor.

Eine weitere Revision ist nicht mehr möglich. Die Kernaussagen des Urteils lauten: „Die Stadt Stuttgart muss eine dauerhafte Monopolstellung der EnBW in Sachen Fernwärme nicht akzeptieren. Es kann ihr aus kartellrechtlichen Gründen nicht verwehrt werden, einen Wettbewerb um das Netz zu organisieren, um die wettbewerblichen Nachteile, die mit einem Leitungsmonopol verbunden sind, durch ein Konzessionsvergabeverfahren zumindest teilweise zu kompensieren“.
Das sind sehr gute Nachrichten für die Fernwärmekunden und jene, die in Zukunft Kunden werden möchten. Über ein Vergabeverfahren kann die Stadt nun direkten Einfluss auf die zukünftige Ausgestaltung des Fernwärmenetzes nehmen.
Wichtigstes Kriterium für den zukünftigen Betrieb müssen aus Sicht der SPD-Fraktion Investitionen zur Umsetzung des Klimafahrplans 2035 sein. Bereits im letzten Jahr hat die SPD eingefordert, dass die Fernwärme bis 2030 zu 50% und bis zu 2035 95% aus regenerativer Energieerzeugung bestehen soll. Hierzu muss eine Einspeisung klimaneutraler Wärme zum Beispiel durch eine große Flusswärmepumpe noch in diesem Jahrzehnt erfolgen, auch um die Abhängigkeit von teurem Wasserstoff zu verringern. Im Rahmen eines möglichen Konzessionsverfahrens kann die Stadt eine entsprechende Einspeisemöglichkeit verlangen.
Aber nicht nur die klimaneutrale Wärmeerzeugung ist wichtig, sondern vor allem ein bezahlbarer Wärmepreis. Nur ein kommunales, nicht Profit-orientiertes Versorgungsunternehmen ist dazu in der Lage. Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass sich die Stadtwerke um die Konzession des Fernwärmenetzes bewerben werden.

 

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