27.02.2017 in Anträge von SPD Regionalfraktion Stuttgart

Verkehrsbeschränken in Stuttgart – Sondersitzung des Verkehrsausschusses

 

Verkehrsausschuss 22.02.2017

Verkehrsbeschränken in Stuttgart – Sondersitzung des Verkehrsausschusses

Antrag:

Die SPD-Fraktion beantragt, zeitnah eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses zum Thema „Verkehrsbeschränken in Stuttgart zur Reduktion von Stickoxiden und Feinstaub – Auswirkungen auf das regionale Verkehrsgeschehen“ durchzuführen.

Begründung:

Die Landesregierung hat gestern beschlossen, in sog. Feinstaubwetterlagen ab 1. Januar 2018 Fahrverbote für Diesel-Kfz („schlechter“ als Euro 6) für die Landeshauptstadt auszusprechen. Durchgesetzt werden soll dieses Fahrverbot entweder mit einer sog. Blauen Plakette (die es rechtlich nicht gibt) oder mit Ein-und Durchfahrtsverboten. Ob und wie diese Fahrverbote praktisch durchgesetzt werden sollen, bleibt dabei unklar. Zudem ist nach den aktuellen Presseberichten von zahlreichen Ausnahmetatbeständen die Rede. Diese sollen z.B. den Lieferverkehr, Handwerk und „Härtefälle“ bei Anwohnern betreffen. Mobilität droht so zur sozialen Frage in unserer Region zu werden.

Zudem ist bisher nur von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen in der Landeshauptstadt die Rede. Wie bekannt, sind auch eine Reihe weiterer Städte und Gemeinden in der Region von der Feinstaubbelastung betroffen. Es ist bei den angekündigten Maßnahmen der Landesregierung nicht erkennbar, ob und in welchem Umfang diese Städte und Gemeinden ebenfalls von Durchfahrtverboten berührt werden.

Eine der bisherigen Maßnahmen beim sog. Feinstaubalarm war das sog. Feinstaubticket, also die Halbierung der Fahrpreise für den öffentlichen Nahverkehr im VVS-Gebiet. Diese Maßnahme hat zwar auf der einen Seite erhebliche Kosten verursacht, von 12 Mio. entgangenen Fahrgeldeinnahmen ist die Rede, aber keinerlei Effekte erzielt.

Hinzu kommt, dass der dringend notwendige Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in diesem Zusammenhang bisher lediglich am Rande erwähnt wird. Stattdessen werden für über 500.000 Euro Mooswände aufgestellt.
Andererseits werden zur Reduzierung von Luftschadstoffen der Bau von großen Straßenbauvorhaben der Bau des Nordostrings und der sog. Filderauffahrt gefordert. Allerdings ist nicht ersichtlich, wie Straßenbauvorhaben, die, wenn überhaupt, erst in Jahrzehnten realisiert werden könnten, einen Beitrag zur Reduzierung der aktuellen Feinstaub- und Stickoxidbelastung leisten könnten oder sollten.
Völlig unklar bleibt bei all diesen Maßnahmen, dass die Auswirkungen auf das regionale Verkehrsgeschehen, die Erreichbarkeiten von Wohn- und Arbeitsstätten, den Freizeitverkehr, den Tourismus u.a. mehr, bisher nicht erörtert und dargestellt wurden. Hierzu ist eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses erforderlich, um die Auswirkungen darzustellen und ggf. im Entwurf des Regionalverkehrsplans zu berücksichtigen. 

31.12.2016 in Anträge von SPD in der Region Stuttgart

Ein realistischer Regionalverkehrsplan für die gesamte Region

 

Beschlossen auf dem Regionalparteitag am 26. Oktober 2016 in Ehningen

Unser Ziel ist es, Mobilität menschen- und umweltgerecht, sozial gerecht und nachhaltig zu gestalten. Aus sozialdemokratischer Perspektive beinhaltet Verkehrspolitik immer die Einheit von Infrastrukturausbau, VVS-Tarifpolitik und Teilhabegarantie für die Menschen.

1) Vorrang für den Ausbaus des Öffentlichen Personennahverkehrs und insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs:
Nur mit einem gut ausgebauten, für alle attraktiven und barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kann es gelingen die Verkehrsprobleme in unserer Region zu lösen. Ein guter ÖPNV schafft Mobilität und verringert zudem die Belastung für Mensch und Umwelt durch Staus, Lärm, Stress, Feinstaub und Stickoxide. Busse und Bahnen sind dabei Garanten für eine umweltfreundliche Mobilität. Wohn- und Gewerbegebiete sollen dabei gleichermaßen gut erschlossen werden.

 

01.11.2016 in Anträge von SPD Botnang

Antrag: Mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer (Neufassung)

 

Antrag des SPD Ortsvereins Botnang

Einstimmig verabschiedet bei der Mitgliederversammlung vom 17.10.2016

 

Adressat:

-          SPD Bundesparteitag

-          SPD Stuttgart Kreisdelegiertenkonferenz

 

Mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer

 

Die dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses entsprechende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist unzureichend, weil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur halbherzig umgesetzt wurden. Die Privilegierung von Betriebsvermögen ist nach wie vor nur schwerlich mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz vereinbar. Die Mandatsträger der SPD werden deshalb aufgefordert, sich auch weiterhin für die Beseitigung der Privilegierungen bei Steuerbefreiungen für Erben großer Unternehmen und für ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht einzusetzen.

Die Beachtung des Gleichheitssatzes ist dabei freilich nicht der einzige Aspekt von sozialer Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit verlangt gleichrangig auch die Beachtung des Sozialstaatsprinzips: Chancengleichheit und soziale Teilhabegerechtigkeit. Auch wenn diese Ziele nicht in einem Schritt erreichbar sind, muss ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht folgenden Anforderungen genügen:

• Die Erbschaftsteuer muss auch der Herstellung sozialer Chancengleichheit dienen.

• Mit der Erbschaftsteuer muss der Staat zielgerichtet auf gleiche Lebenschancen hinwirken.

• Reichtum darf sich nicht in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumulieren und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwachsen.

• Die Konzentration des Vermögens der Superreichen darf nicht weiter steigen.

• Abgesehen von Freibeträgen für kleine und mittlere Erbschaften, ist die Verschonung von Steuern nur mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen, dem Gemeinwohl und der Verwirklichung des Sozialstaates zu rechtfertigen.

12.09.2016 in Anträge von SPD Botnang

Antrag: Mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer

 

ausgearbeitet von Armin Nack

 

Antrag des SPD-Ortsvereins Botnang
vom 12. September 2016

 

Mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer

 

Adressaten:
SPD-Kreiskonferenz Stuttgart

Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Gesetz muss jedoch nachverhandelt werden, weil der Bundesrat am 8. Juli 2016 die Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Das ist verständlich, denn CSU und CDU haben in allerletzer Sekunde noch steuerliche Sonderbehandlungen erzwungen, die das Gesetz erneut an die Grenze der Verfassungswidrigkeit schieben.

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz birgt deshalb erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur halbherzig umgesetzt wurde. Die Mandatsträger der SPD werden daher aufgefordert, im Vermittlungsverfahren die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung von Ungleichbehandlungen der Steuerbefreiungen strikt einzuhalten. Dabei sollte die SPD aber nicht stehen bleiben. Die Reform muss wegen des Sozialstaatsprinzips auch die Ziele Chancengleichheit und sozialer Teilhabegerechtigkeit verfolgen, auch wenn diese Ziele nicht in einem Schritt erreichbar sind. Das bedeutet:

 

Die oben angeführten Adressaten mögen beschließen:

  • Die Erbschaftsteuer muss auch der Herstellung sozialer Chancengleichheit dienen.
  • Mit der Erbschaftsteuer muss der Staat zielgerichtet auf gleiche Lebenschancen hinwirken.
  • Reichtum darf sich nicht in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumulieren und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwachsen.
  • Die Konzentration des Vermögens der Superreichen darf nicht weiter steigen.
  • Abgesehen von Freibeträgen für kleine und mittlere Erbschaften, ist die Verschonung von Steuern nur mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen, dem Gemeinwohl und der Verwirklichung des Sozialstaates zu rechtfertigen.

 

Die Begründung ist auf der nächsten Seite zu lesen

15.07.2016 in Anträge von SPD Stuttgart-Degerloch

Antrag zum Hölzel-Haus im Bezirksbeirat Degerloch

 

SPD Fraktion im Bezirksbeirat Stuttgart-Degerloch                                                                              20.06.2016

 

Beschlussantrag:

 

OB Fritz Kuhn wird als gesetzlicher Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart gebeten, sich zusammen mit dem Gemeinderat bei der Landesregierung von Baden-Württemberg tatkräftig dafür einzusetzen, dass vom Land die notwendigen und noch fehlenden finanziellen Mittel von ca. 920 000.- Euro bereit gestellt werden,  damit die Adolf-Hölzel-Stiftung aus dem Gebäude Ahornstraße 22 in Stuttgart-Degerloch durch Umbau ein für die Öffentlichkeit zugängliches Künstlerhaus und Kulturzentrum schaffen kann.

 

 

B E G R Ü N D U N G :

 

Prof. Adolf Hölzel erhielt 1905 einen Ruf an die königlich-württembergische Kunstakademie und lehrte dort als Pionier der abstrakten Malerei und klassischen Moderne. Seine Schüler waren u.a. Ida Kerkovius, Max Ackermann, Willi Baumeister, Johannes Itten und Oskar Schlemmer. Seine wegweisende Farblehre wurde vom Weimarer Bauhaus übernommen, und dort lehrten auch zwei seiner Schüler.

 

Die im Jahr 1918 bezogene Villa in Degerloch wurde zu einem Treffpunkt der Avantgarde der Stuttgarter Kunstwelt. Die Adolf-Hölzel-Stiftung ist durch Erbschaft der Enkelin des Künstlers Eigentümerin der Villa auf der Waldau geworden und hat ihr Konzept für ein Künstlerhaus schon im Juli 2015 dem Gemeinderat vorgestellt. Dort ist das Anliegen wohlwollend aufgenommen worden.

 

Gleichwohl ist die Finanzierung bislang nicht gesichert. Der vom Gemeinderat zur Verfügung gestellte Betrag ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und deckt höchstens die Planungskosten. Zur Begründung des Umbauvorhabens wurde der naheliegende Vergleich mit dem Museum Haus Dix in Hemmenhofen am Bodensee gezogen. Mit etwas Fantasie könnte das Künstlerhaus in Degerloch zu einem kulturellen Magnet für Stuttgart werden – in unmittelbarer Nähe des weltbekannten Fernsehturms. Der Genius loci könnte gewiss nicht besser sein, um das Lebenswerk und die Person dieses schwäbischen Ausnahmekünstlers mit internationaler Ausstrahlung zu präsentieren.

 

Adolf Hölzel verstarb 1934 und ist auf dem Waldfriedhof beerdigt, sodass ein weiterer Bezug zu Degerloch gegeben ist. Ein Adolf-Hölzel-Museum mit Atelierräumen, einer Malschule sowie Räumlichkeiten für Vorträge etc. wäre eine einmalige Bereicherung für die Landeshauptstadt und sollte deshalb mit Entschiedenheit unterstützt und auf den Weg gebracht werden.

 

 

Ulrich-Michael Weiss

Wilfried Seuberth

 

30.06.2016 in Anträge von Die SPD im Stuttgarter Rathaus

Erfolg: Stuttgart bekommt mehr Kunst im öffentlichen Raum

 

Am 13. Mai haben wir in einem Antrag gefordert, gemeinsam mit der Telekom mehr Kunst in den öffentlichen Raum zu bringen, nämlich auf die grauen Verteilerkästen.

13.06.2016 in Anträge von SPD Botnang

Antrag: Gerechtigkeit in einer solidarischen Gesellschaft in Deutschland und Europa

 

Antrag des SPD-Ortsvereins Botnang
Einstimmig verabschiedet bei der MV am 6. Juni 2016.

 

Gerechtigkeit in einer solidarischen Gesellschaft in Deutschland und Europa

 

Adressaten:

  • SPD-Landesparteitag Baden-Württemberg
  • SPD-Kreiskonferenz Stuttgart

 

Die oben angeführten Adressaten mögen beschließen:

  • Ein ausgeglichener Haushalt darf nicht auf Kosten der Vernachlässigung weiter Bereiche – z.B. sozialer Wohnungsbau, öffentlicher Schienen- und Straßenverkehr, Integration von Flüchtlingen etc. –  gesamtstaatlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge gehen. Daher fordern wir, dass sich die Partei jeglicher Privatisierung staatlicher Aufgaben ausnahmslos verweigert.
  • Eine umlagefinanzierte Rente muss die Riesterrente ersetzen. Es bedarf ein aus Umlagen und Steuern ausreichend finanziertes Rentenkonzept, das jegliches Herabsetzen des Rentenniveaus verhindert.
  • In die bisherigen umlagefinanzierten verschiedenen Versicherungen (Rente, Krankenversicherung, etc.) müssen alle Einkommen integriert werden.
  • Private Vor- oder Mitfinanzierung des Straßen- und Schienenbaus widerspricht sachgerechter Finanzierung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge. Investitionen in den schienengebunden öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie den Güterverkehr entlasten die Straßen und die Umwelt. Ticketpreise müssen sozial verträglich gestaltet und können durch ein Unterlassen übertriebenen Straßenausbaus gegenfinanziert werden.
  • Zeitgebundene notwendige Investitionen öffentlicher Einrichtungen müssen generationengebunden und durch alle Schichten gerecht belastende Steuern finanziert werden. Ein darauf Rücksicht nehmendes Steuersystem ist zeitnah einzurichten. Kapitalertragseinkünfte dürfen nicht geringer als Arbeitseinkommen besteuert werden.
  • Wir benötigen eine von Empathie und Solidarität mit unseren europäischen Nachbarländern geprägte Finanzpolitik. Europa darf ihre Mitglieder nicht durch immer höheren Zwang zur Schuldenaufnahme in den Ruin treiben. Zielgerichtete Entwicklungshilfe muss verhindern, dass die in der Entwicklung befindlichen Länder als billige Rohstofflieferanten stagnieren. Vielmehr muss ihnen der Aufbau einer eigenständigen wirtschaftlichen Infrastruktur ermöglicht werden. 

30.05.2016 in Anträge von SPD Regionalfraktion Stuttgart

Güterbahnhöfe in der Region Stuttgart

 

Verkehrsausschuss 1. Juni 2016

Güterbahnhöfe in der Region Stuttgart

Die Geschäftsstelle des VRS wird beauftragt,

1) zu berichten,

  • welche Güterbahnhöfe und Güterverladestationen die Deutsche Bahn AG in der Region Stuttgart zu schließen beabsichtigt oder deren Bedienung einzuschränken,
  • von welchen konkreten Folgen für die Wirtschaft, den Verkehr und die Umwelt sie ausgeht, sollte es tatsächlich zu den geplanten Schließungen kommen,
  • mit wieviel zusätzlichem LKW-Verkehr auf den Straßen der Region sie rechnet, sollten die Schließungen wie geplant umgesetzt werden,
  • welche Folgen diese Schließungen für die Berechnungen und Ergebnisse des Regionalverkehrsplans hätten;

2) gegenüber der Deutschen Bahn AG deutlich zu machen, welche negative Folgen eine Schließung von Güterbahnhöfen und Güterverladestationen in der Region für die Wirtschaft, den Verkehr und die Umwelt hätte.

 

Begründung:

Die Planungen der Deutschen Bahn AG, auch in der Region Stuttgart Güterbahnhöfe und Verladestellen zu schließen oder deren Bedienung einzuschränken, sind ein massiver Eingriff in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur zu Lasten der Wirtschaft und  der Verkehrs- und Umweltsituation. Es ist u.a. mit negativen Folgen für das ohnehin schon überlastete Straßennetz zu rechnen, die sich sicherlich auch im Regionalverkehrsplan widerspiegeln würden.

Es muss deshalb das Ziel regionaler Politik sein, diese Schließungen zu verhindern und konsequent dafür zu arbeiten, dass künftig mehr Güter von der Straße auf die Schiene kommen.

Heizungslotse

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